Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes beim Bundestag eingebracht. Wie die Länderkammer mitteilte, sollen Verbraucher noch wirksamer vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen geschützt werden und das nicht nur mithilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten.
Der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass ein telefonisch vereinbarter Vertrag künftig erst dann wirksam wird, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen zudem mithilfe entsprechender Ordnungsstrafen ungebetene Werbung mittels automatischer Anrufmaschinen unterbinden. Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe sei bisher jedenfalls nicht feststellbar.
Die Brancheverbände hatten die Ministerpräsidenten in einem offenen Brief bereits am Tag vor der Plenarsitzung zu einer vernünftigen Lösung gegen Telefonbetrug aufgefordert. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Verband der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) beziehen sich in ihrer Stellungnahme auf den seit Frühjahr vorliegenden Bericht des Justizministeriums über Verbraucherbeschwerden bezüglich unlauterer Telefonwerbung. Dieser bestätige die bereits zu Beginn des letzten Gesetzgebungsverfahrens vielfach geäußerten Einschätzungen.
So seien die Beschwerden über werbliche Anrufe ohne vorherige Einwilligung entgegen der öffentlichen Wahrnehmung eher rückläufig. Zugenommen hätten dagegen kriminelle Betrügereien mittels Telefon. Die Verbände sähen deshalb keinen Bedarf, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nochmals zu verschärfen. Die Vorschläge des Gesetzesantrages seien - so die Verbände - nicht geeignet, Kriminellen das Handwerk zu legen, belasten aber die seriös agierenden Unternehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte dagegen besonders den Beschluss der so genannten Bestätigungslösung. "Wer am Telefon überrumpelt wird, steckt anschließend nicht automatisch in teuren Verträgen. Der Telefonterror wird abnehmen, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.
( aus "Der Titelschutzanzeiger", Nr. 1026, 7. Juni 2011)