News

Fr

17

Feb

2012

Aktuelles zum Urheberrecht - Filesharing

Bereits Anfang Dezember 2011 war in den Medien zu vernehmen, dass die Anwaltskanzlei Urmann und Kollegen (U+C) auf ihrer Website Forderungen in einer Gesamthöhe von ca. 90 Millionen Euro  zur Versteigerung anbietet. Nunmehr hat diese Kanzlei auf ihrer Website bekannt gegeben, dass die Versteigerung beendet ist.

Die Forderungen stammen aus Verletzungen von Urheberrechten im Wege des so genannten Filesharing. Nach Angabe der Kanzlei seien nur solche Fälle betroffen, in denen die Abgemahnten auch nach zweimaliger Aufforderung die Zahlung verweigert hätten. Anfangs habe die Forderung bei 650,00 Euro gelegen, anschließend sei nach Zahlungsverweigerung der Betrag auf 1286,80 Euro angehoben worden. Die Forderungen wurden nicht als Gesamtpaket versteigert sondern einzeln.

Die Anwaltskanzlei U+C ist bei der Versteigerung nicht als Verkäufer aufgetreten sondern nach eigenen Angaben als Vermittler im Auftrag der Rechteinhaber. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Ersteigerern vornehmlich um Inkasso Unternehmen handelt. Somit ist in naher Zukunft verstärkt damit zu rechnen, dass diese Inkasso Unternehmen Kontakt zu den vermeintlichen Schuldnern aufnehmen werden, welche bereits durch die Anwaltskanzlei U+C abgemahnt wurden.

Di

07

Jun

2011

Aktuelles zum Wettbewerbsrecht: Neues zu unerlaubter Telefonwerbung

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes beim Bundestag eingebracht. Wie die Länderkammer mitteilte, sollen Verbraucher noch wirksamer vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen geschützt werden und das nicht nur mithilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten.

Der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass ein telefonisch vereinbarter Vertrag künftig erst dann wirksam wird, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen zudem mithilfe entsprechender Ordnungsstrafen ungebetene Werbung mittels automatischer Anrufmaschinen unterbinden. Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe sei bisher jedenfalls nicht feststellbar.

 

Die Brancheverbände hatten die Ministerpräsidenten in einem offenen Brief bereits am Tag vor der Plenarsitzung zu einer vernünftigen Lösung gegen Telefonbetrug aufgefordert. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Verband der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) beziehen sich in ihrer Stellungnahme auf den seit Frühjahr vorliegenden Bericht des Justizministeriums über Verbraucherbeschwerden bezüglich unlauterer Telefonwerbung. Dieser bestätige die bereits zu Beginn des letzten Gesetzgebungsverfahrens vielfach geäußerten Einschätzungen.

 

So seien die Beschwerden über werbliche Anrufe ohne vorherige Einwilligung entgegen der öffentlichen Wahrnehmung eher rückläufig. Zugenommen hätten dagegen kriminelle Betrügereien mittels Telefon. Die Verbände sähen deshalb keinen Bedarf, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nochmals zu verschärfen. Die Vorschläge des Gesetzesantrages seien - so die Verbände - nicht geeignet, Kriminellen das Handwerk zu legen, belasten aber die seriös agierenden Unternehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte dagegen besonders den Beschluss der so genannten Bestätigungslösung. "Wer am Telefon überrumpelt wird, steckt anschließend nicht automatisch in teuren Verträgen. Der Telefonterror wird abnehmen, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

 

( aus "Der Titelschutzanzeiger", Nr. 1026, 7. Juni 2011)

Di

24

Mai

2011

Aktuelles zum Gesellschaftsrecht: "gemeinnützige GmbH"

Eine gemeinnützige GmbH sollte nicht den Rechtsformzusatz "gGmbH" tragen. Diese gewählte Abkürzung für den Rechtsformzusatz "gemeinnützige GmbH" kann im Rechtsverkehr den Eindruck erwecken, sie sei eine neben der GmbH bestehende Sonderform.

 

Aus diesem Grunde lehnt das Amtsgericht Essen es ab, den Rechtsformzusatz "gGmbH" im Handelsregister einzutragen. Mit dieser Vorgehensweise schließt sich das Amtsgericht Essen der Auffassung des Oberlandesgerichtes München an (Beschluss vom 13. Dezember 2006). Das Amtsgericht Essen regt an, den Rechtsformzusatz auszuschreiben als "gemeinnützige GmbH".

Fr

20

Mai

2011

Aktuelles zum Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Köln hat der Germanwings GmbH per einstweiliger Verfügung untersagt mit Flugpreisen zu werben, die die seit Januar 2011 gültige Luftverkehrssteuer nicht enthalten.

Die Fluggesellschaft hatte im Internet mit Preisen ab 9,99Euro geworben. Nur ein "Sternchenhinweis" erläuterte den Kunden, dass auf diesen Preis noch die Luftverkehrssteuer von 8,00 Euro pro Strecke für innerdeutsche und europäische Flüge aufgeschlagen wird. "Dies widerspricht eindeutig der klaren gesetzlichen Vorgabe sowohl des europäischen als auch des nationalen Gesetzgebers", erläutert Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der klagenden Wettbewerbszentrale. " Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten. Nur dann ist sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet", so Schönheit weiter. Germanwings hat das beanstandete Angebot - nach eigenen Angaben - inzwischen korrigiert.

Landgericht Köln, Beschluss vom 10. Februar 2011, AZ: 31 O 62/11, nicht rechtskräftig.

(aus Titelschutzanzeiger, Nummer 1011, 22. Februar 2011)

Fr

20

Mai

2011

Aktuelles zum Markenrecht

"Almdudler ./. Walddudler"

Die Wiener A. & S. Klein GmbH & Co. KG, Hersteller der bekannten Kräuterbrause "Almdudler", hat dem Thüringer Waldquell per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, "im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung "Walddudler" Kräuterlimonade anzubieten, freizuhalten, zu bewerben und/oder zu vertreiben". "Wir haben dies zur Kenntnis genommen", erklärt Thomas Heß, Geschäftsführer der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit Sitz in Schmalkalden. "Es handelt sich hierbei um einen vorläufigen und nicht rechtskräftigen Titel". Das Unternehmen prüfe derzeit die juristische Lage, so Heß.

(aus Titelschutzanzeiger, Nummer 1021, 3. Mai 2011)

Fr

20

Mai

2011

Aktuelles zum Persönlichkeitsrecht

Google Street View Schweiz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür konnte sich in einem Verfahren gegen den Google Dienst Street View vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht durchsetzen.

Das Gericht hieß Ende März Klagen des Datenschutzbeauftragten teilweise gut. Nun muss Google dafür sorgen, dass im Schweizer Street View sämtliche Gesichter und Kontrollschilder vor Veröffentlichung im Netz unkenntlich gemacht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten.

Nach Ansicht des Gerichts könne das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Interesse Googles das Recht am eigenen Bild in keinem Fall überwiegen. Eine weit gehende und absolut und Kenntlichmachung der Bilder sei möglich und verhältnismäßig. Der Suchmaschinenkonzern nehme im Interesse seines wirtschaftlichen Erfolgs die allfällige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen in Kauf.

Bundesverwaltungsgericht Bern, AZ: A-7040/2009

(aus Titelschutzanzeiger, Nummer 1018, 12. April 2011)

Fr

20

Mai

2011

Aktuelle Infos zum Wettbewerbsrecht

Ein "wissenschaftlicher" Ghostwriter darf auf seiner Internetseite nicht mit "Marktführerschaft" werben. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt in einem Unterlassungsverfahren entschieden.

 

Der Kläger in diesem Rechtsstreit ist ebenfalls Ghostwriter und bietet unter anderem die Erstellung wissenschaftlicher Texte für Unternehmen und Institutionen an. Seine Klage richtet sich gegen einen Konkurrenten, der sich auf seiner Homepage als Marktführer des wissenschaftlichen Ghostwritings präsentiert. Für eine Dissertation verlangt er je nach Umfang 10.000 und 20.000 Euro, weist aber darauf hin, dass das Angebot sich nur auf wissenschaftliche Texte für Übungszwecke beziehe, die erstellten Arbeiten nicht als eigene Prüfungsleistung bei einer Hochschule eingereicht werden dürfen. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat nun auf die Berufung des Klägers dem beklagten Ghostwriter grundsätzlich untersagt, mit der Behauptung zu werben, er sei Marktführer. Er könne schon deshalb nicht zu den Marktführern des wissenschaftlichen Ghostwritings gehören, bei der ausschließlich verbotene Dienstleistungen, Abschlussarbeiten zum Erwerb akademischer Grade für Dritte zu erstellen, anbiete. Der Hinweis auf die Internetseite, dass die Arbeiten nur zu Übungszwecken verwendet werden dürften, sei ersichtlich nicht ernst gemeint. Es sei lebensfremd, dass jemand mehr als 10.000 Euro für einen bloßen Übungstext zahle. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2011, AZ:I-20 U 116/10 (aus Titelschutzanzeiger, Nummer 1012, 1. März 2011)

 

 

Rechtsanwalt Jens Schnelle | Scharnhorststr. 48 | 48151 Münster |  Tel. (02 51)-52 14 83 | Fax -52 40 92| info@kanzleischnelle.de