Erbrecht
Bei erbrechtlichen Mandaten geht es vornehmlich um Vertretungsfälle für den Erblasser oder die Beratung der Erben.
Als Erblasser sind Sie in der Regel interessiert an einer Beratung für die Errichtung eines Testaments, oft unter Einbindung des Ehepartners. Hier geht es nicht selten auch um die finanzielle Absicherung der Kinder. Als Erblasser möchten Sie Ihr Vermögen meistens einer bestimmten Person (Ehegatte, Kinder) zukommen lassen, andere Personen dagegen möglicherweise von der Erbschaft ausschließen.
Der Weg des Erben zum Anwalt erfolgt in der Regel bei einer Auseinandersetzung der Erben untereinander oder einer Erbengemeinschaft gegenüber Dritten. Die Höhe des Anspruchs der Erben oder der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben gehören zu den wichtigsten Fragen, die der Anwalt zu klären hat.
Der Ablauf
So ist die erste Frage des Erben nach dem Erbfall meistens, was genau in welcher Reihenfolge zu erledigen ist. Hier geht es zuerst um die notwendige Legitimation als Erbe (Erteilung eines Erbscheins) gegenüber Banken, Behörden oder auch dem Grundbuchamt. Als Erbe werden Sie Fragen haben zu Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten, nachdem sich diese bei den Erben oder der Erbengemeinschaft gemeldet haben.
Als Pflichtteilberechtigter ist für Sie vornehmlich von Interesse, wie Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft durchsetzen können. Auch benötigen Sie eine Auskunft über die Höhe ihres Pflichtteils
In diesem Zusammenhang spielt nicht selten eine erhebliche Rolle das Verschenken von Vermögensanteilen vor dem Todesfall (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Was ich für Sie leisten kann.
- Abwehr von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigen durch die Erben
- Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben
- Ausarbeitung von erbrechtlichen Vermächtnissen
- Auskunft in Erbrechtsangelegenheiten
- Beantragung eines Erbscheines
- Beratung in Hinblick auf die Hinterlegung von Testamten
- Beratung über die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
- Beratung bei Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle von Schenkungen
- Die Erstellung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
- Die Erstellung und Beratung bei Erbverträgen
- Erstellung von Vorsorgevollmachten
- Erstellung von Patientenverfügungen